Leistungen, wichtige Zusatzbausteine und mögliche Versicherungslücken

Warum nicht der Beitrag, sondern der Leistungsumfang entscheidet

Eine Wohngebäudeversicherung gehört für Hauseigentümer zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Ein größerer Leitungswasserschaden, ein Brand, ein schwerer Sturm oder ein Unwetter können innerhalb kürzester Zeit Schäden in fünf- oder sogar sechsstelliger Höhe verursachen.

Doch „Wohngebäudeversicherung“ ist nicht gleich „Wohngebäudeversicherung“. Gerade bei älteren Verträgen oder günstigen Basistarifen können erhebliche Leistungslücken bestehen. Entscheidend ist deshalb nicht allein der Versicherungsbeitrag, sondern vor allem die Frage: Welche Gefahren sind tatsächlich versichert und in welchem Umfang leistet der Versicherer?

 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Standardgefahren: Feuer, Leitungswasser sowie Sturm/Hagel sind Grundbausteine – der Leistungsumfang unterscheidet sich aber je nach Tarif teils erheblich.
  • Typische Lücken beim Leitungswasser: Muffenversatz, Wurzeleinwuchs, undichte Silikonfugen (siehe BGH-Urteil 2021) und Ableitungsrohre außerhalb des Grundstücks sind nicht automatisch mitversichert.
  • Elementarschäden separat absichern: Starkregen, Überschwemmung und Rückstau sind in der klassischen Wohngebäudeversicherung nicht enthalten – dafür braucht es eine Elementarschadendeckung, unabhängig davon, ob ein Fluss in der Nähe ist.
  • Wichtige Zusatzbausteine: Überspannungsschäden durch Blitzschlag, Diebstahl von Wärmepumpen und der Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit sind bei älteren Verträgen oft nicht enthalten.
  • Versicherungssumme entscheidend: Der gleitende Neuwert schützt vor schleichender Unterversicherung – ersetzt aber keine korrekte Wertermittlung bei Umbauten oder Anbauten.
  • Fazit: Nicht der günstigste Beitrag zählt, sondern der tatsächliche Leistungsumfang im Schadenfall.

 

Die Standardgefahren: Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel

Eine klassische Wohngebäudeversicherung schützt zunächst vor den drei großen Grundgefahren Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Doch auch innerhalb dieser Standardgefahren gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Tarifen.

 

Feuer

Ein Brand kann für ein Wohngebäude schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Versichert sind je nach Bedingungswerk beispielsweise Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion.

Eine häufig gestellte Frage lautet: Was passiert, wenn das Nachbarhaus brennt und das Feuer auf mein eigenes Haus übergreift?

In diesem Fall ist grundsätzlich die eigene Wohngebäudeversicherung für die Schäden am eigenen Gebäude zuständig, sofern die Feuerschäden vom Versicherungsvertrag umfasst sind. Es spielt zunächst keine Rolle, ob der Brand im Nachbarhaus entstanden ist.

Ob der Nachbar beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung letztlich für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann, ist eine andere Frage. Dafür muss beispielsweise geklärt werden, ob der Nachbar den Brand schuldhaft verursacht hat. Die eigene Wohngebäudeversicherung kann den Schaden regulieren und anschließend gegebenenfalls Rückgriff beim Verursacher nehmen.

Das bedeutet für den Hauseigentümer: Nicht darauf verlassen, dass der Nachbar oder dessen Versicherung den Schaden schon bezahlen wird. Die eigene Wohngebäudeversicherung ist der erste und wichtigste Schutz.

 

Feuerähnliche Schäden: Schmor-, Seng-, Rauch- und Rußschäden

Auch bei der Feuerversicherung lohnt sich ein genauer Blick in die Bedingungen. Gute Tarife gehen über den klassischen Brandschaden hinaus und versichern sogenannte feuerähnliche Schäden wie Schmor-, Seng-, Rauch- und Rußschäden, da sie durch extreme Hitzeeinwirkung, Glut oder unvollständige Verbrennung entstehen.

Ein Schmor- oder Sengschaden kann beispielsweise entstehen, wenn ein elektrisches Bauteil überhitzt, ohne dass es zu einem offenen Feuer kommt. Oder auch die Glut einer Zigarette oder eines Kohlegrills sind klassische Beispiele dafür.

Aber sowohl Rauch- als auch Rußschäden können erhebliche Kosten verursachen. Ein praktisches Beispiel: Wer einen Kamin aktiv nutzt, kann bei einem Problem mit dem Abzug oder einer Fehlfunktion mit einer erheblichen Rauch- und Rußentwicklung rechnen. Selbst wenn das Gebäude nicht vollständig abbrennt, können Wände, Decken, Böden und Einrichtungsbestandteile stark verschmutzt oder beschädigt werden.

Hier zeigen sich erneut die Unterschiede zwischen den Tarifen. Ein guter Versicherungsschutz sollte nicht erst dann greifen, wenn das gesamte Gebäude in Flammen steht.

 

Leitungswasser

Leitungswasserschäden gehören zu den häufigsten Schäden in der Wohngebäudeversicherung. Ein geplatztes Wasserrohr, ein Frostschaden oder eine beschädigte Heizungsleitung können erhebliche Folgeschäden verursachen.

Versichert sind grundsätzlich Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser, wobei die genaue Definition und der Umfang des Versicherungsschutzes vom jeweiligen Bedingungswerk abhängen.

Interessant wird es bei Schäden, die auf den ersten Blick wie ein Rohrbruch aussehen, rechtlich aber keiner sind.

 

Muffenversatz: Wenn das Rohr nicht gebrochen ist

Ein besonders gutes Beispiel ist der sogenannte Muffenversatz. Dabei verschieben sich Rohrverbindungen so, dass die Verbindung undicht wird, ohne dass das Rohr selbst gebrochen ist.

Die Ursachen können unterschiedlich sein:

  • Bodenbewegungen: Setzungen des Erdreichs oder Erdrutsche können Rohre gegeneinander verschieben.
  • Schlechte Verlegung: Fehler beim Einbau oder eine mangelhafte Bettung unter den Rohren können später zu Bewegungen führen.
  • Frost: Gefrierender Boden kann sich ausdehnen und Rohrleitungen verschieben.
  • Wurzeleinwuchs: Wachsende Baumwurzeln können auf Rohrleitungen und deren Dichtungen Druck ausüben und diese auseinanderdrücken.

Das Problem: Ein Muffenversatz ist kein klassischer Rohrbruch. Genau deshalb zahlen nur sehr wenige Versicherer für einen solchen Schaden. Die Rechtsprechung unterscheidet hier zwischen einem tatsächlichen Bruchschaden und einer bloßen Verschiebung der Rohrverbindung.

Wer eine Immobilie besitzt, sollte deshalb nicht nur fragen, ob „Rohrbruch“ versichert ist. Entscheidend ist vielmehr, welche Schäden an Ableitungsrohren tatsächlich mitversichert sind. Gute Tarife können auch Muffenversatz und Wurzeleinwuchs einschließen.

 

Undichte Silikonfugen: Das Fugenurteil des BGH von 2021

Ein weiterer, häufig unterschätzter Punkt sind undichte Fugen in Dusche oder Badewanne.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 20. Oktober 2021, Az. IV ZR 236/20, entschieden, dass der Wohngebäudeversicherer nach den dort zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen nicht für Nässeschäden aufgrund einer undichten Fuge zwischen Duschwanne und angrenzender Wand aufkommen musste.

Der Hintergrund: Eine undichte Silikon- beziehungsweise Wartungsfuge stellt keinen bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser aus dem Rohrsystem dar. Das Wasser tritt vielmehr an einer Fuge aus, die nicht Bestandteil des Rohrsystems ist.

Das Urteil zeigt sehr deutlich, wie wichtig das Bedingungswerk ist. Denn mittlerweile gibt es auch leistungsstarke Tarife, die Nässeschäden infolge undichter Anschluss- oder Dehnungsfugen von Duschen und Badewannen ausdrücklich mitversichern.

Gerade bei einem älteren Vertrag sollte deshalb geprüft werden, ob eine solche Leistung enthalten ist.

 

Regen- und Schmelzwasser

Auch Regen- und Schmelzwasser sind ein gutes Beispiel dafür, dass die genaue Definition des Versicherungsschutzes entscheidend ist.

Wasser, das beispielsweise durch Regen oder schmelzenden Schnee in einen Gebäudebereich eindringt, ist in der klassischen Wohngebäudeversicherung grundsätzlich nicht automatisch versichert. Je nach Schadenursache kann es sich dabei um eine nicht versicherte Gefahr handeln oder – bei entsprechenden Voraussetzungen – um eine versicherte Elementargefahr.

Einige wenige Anbieter gehen hier in ihren leistungsstärkeren Tarifen deutlich weiter und übernehmen für bestimmte Schäden durch Regen- oder Schmelzwasser Leistungen bis zu 5.000 Euro.

Auch hier gilt deshalb: Nicht nur die Überschrift „Leitungswasser“ lesen, sondern die konkreten Bedingungen prüfen.

 

Ableitungsrohre auf und außerhalb des Grundstücks

Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Ableitungsrohre, die das Abwasser vom Gebäude wegführen.

Während Leitungen innerhalb des Gebäudes häufig zum Standardumfang gehören, sind Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes beziehungsweise außerhalb des Versicherungsgrundstücks in vielen Tarifen nur eingeschränkt oder gar nicht versichert. Entsprechende Erweiterungen müssen häufig ausdrücklich vereinbart werden.

Bei leistungsstarken Tarifen können hierfür beispielsweise bis zu 20.000 Euro versichert sein. Teilweise hängt die Höhe der Leistung davon ab, ob eine Dichtigkeitsprüfung durchgeführt wurde. Bei bestimmten Tarifkonzepten kann die Leistung beispielsweise bei fehlender Prüfung von 20.000 Euro auf 10.000 Euro reduziert werden.

Die konkreten Fristen unterscheiden sich allerdings je nach Versicherer. Deshalb sollte immer das jeweilige Bedingungswerk geprüft werden.

Viele Anbieter liegen bei den Entschädigungsgrenzen deutlich darunter oder sehen für bestimmte Bereiche überhaupt keinen Versicherungsschutz vor.

Zusätzlich ist häufig eine besondere Selbstbeteiligung vorgesehen. Diese kann je nach Tarif beispielsweise zwischen 500 und 2.500 Euro liegen.

Wer ein älteres Haus besitzt, sollte deshalb prüfen, welche Ableitungsrohre versichert sind – innerhalb des Gebäudes, auf dem Grundstück und gegebenenfalls sogar außerhalb des Grundstücks.

 

Sturm und Hagel

Bei Sturm gilt grundsätzlich eine wichtige Grenze: Ein versicherter Sturm liegt nach den üblichen Versicherungsbedingungen ab Windstärke 8 beziehungsweise einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h vor. Kann die konkrete Windgeschwindigkeit am Schadenort nicht festgestellt werden, kann der Nachweis auch über vergleichbare Schäden in der Umgebung erfolgen. Hagelschäden sind dagegen unabhängig von einer bestimmten Windstärke versichert.

Das kann in der Praxis durchaus relevant sein. Beschädigt beispielsweise ein heftiger Windstoß mit Windstärke 7 Dachziegel, ist das nicht automatisch ein versicherter Sturmschaden.

Eine Besonderheit bieten Tarife mit dem Einschluss sogenannter Unbenannter Gefahren. Hier können, abhängig von den konkreten Bedingungen, auch Schäden versichert sein, die nicht einer ausdrücklich benannten Gefahr zugeordnet werden können. Dazu kann beispielsweise ein Gebäudeschaden durch Wind unterhalb der üblichen Sturmdefinition der Windstärke 8 gehören.

Solche Deckungserweiterungen sind allerdings keineswegs Bestandteil jedes Tarifs und werden nur von einem begrenzten Teil des Marktes angeboten.

 

Was sind „Unbenannte Gefahren“?

Vereinfacht gesagt funktioniert eine solche Deckung nach dem Prinzip: Versichert sind unvorhergesehene Beschädigungen versicherter Sachen, soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Das kann den Versicherungsschutz deutlich erweitern. Denkbar sind je nach Bedingungswerk beispielsweise Schäden durch einen umstürzenden Gegenstand oder bestimmte ungewöhnliche Ereignisse, die von den klassischen Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementarschäden nicht erfasst werden.

Wichtig ist allerdings: „Unbenannte Gefahren“ bedeutet nicht automatisch, dass wirklich alles versichert ist.

Typische Ausschlüsse können beispielsweise sein:

  • Vorsatz
  • Krieg und Kernenergie
  • fehlerhafte Konstruktionen, Planungen oder Instandhaltungen
  • Abnutzung und Verschleiß
  • Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben und andere Elementargefahren, die über eine Elementarschadenversicherung versicherbar sind
  • Grundwasser und Sturmflut

Der genaue Ausschlusskatalog ist immer anhand der jeweiligen Versicherungsbedingungen zu prüfen.

 

Blitzschlag und Überspannung – zwei Dinge, die man unterscheiden sollte

Ein direkter Blitzschlag kann erhebliche Schäden am Gebäude verursachen. Dazu gehören beispielsweise Beschädigungen an der elektrischen Gebäudeinstallation.

Daneben gibt es die häufig unterschätzten Überspannungsschäden infolge eines Blitzschlags. Dabei muss der Blitz nicht direkt in das Gebäude einschlagen. Durch einen Blitz in der näheren Umgebung können Spannungsspitzen im Stromnetz entstehen, die beispielsweise elektrische Anlagen, Heizungssteuerungen oder andere fest mit dem Gebäude verbundene technische Einrichtungen beschädigen.

In der Wohngebäudeversicherung können solche Überspannungsschäden als Folge eines Blitzschlags mitversichert sein. Entscheidend ist wiederum der konkrete Bedingumfang des jeweiligen Vertrags.

 

Wärmepumpe gestohlen – zahlt die Wohngebäudeversicherung?

Eine inzwischen sehr wichtige Frage, denn Wärmepumpen sind nicht nur technisch wertvoll, sondern häufig auch relativ leicht von außen zugänglich.

Eine Wärmepumpe kann grundsätzlich als Bestandteil des Gebäudes über die Wohngebäudeversicherung abgesichert sein. Der Diebstahl ist jedoch nicht automatisch in jedem Tarif versichert. Gerade ältere Verträge enthalten hierfür häufig keine ausreichende Leistung.

Leistungsstarke Tarife bieten mittlerweile einen ausdrücklichen Schutz gegen den Diebstahl von Wärmepumpen. Je nach Tarif sind Entschädigungsleistungen bis zu 30.000 Euro möglich.

Wer eine Wärmepumpe besitzt oder deren Anschaffung plant, sollte deshalb prüfen lassen, ob nicht nur die Beschädigung, sondern ausdrücklich auch der Diebstahl der Anlage versichert ist.

 

Elementarschäden: Der häufigste große Irrtum

Starkregen, Überschwemmung und Hochwasser gehören nicht automatisch zum Versicherungsschutz einer klassischen Wohngebäudeversicherung.

Hierfür benötigt man grundsätzlich eine Erweiterung um Elementargefahren beziehungsweise eine erweiterte Naturgefahrendeckung. Je nach Bedingungswerk können darunter unter anderem fallen:

  • Überschwemmung
  • Starkregen
  • Rückstau
  • Hochwasser
  • Schneedruck
  • Erdrutsch
  • Erdsenkung
  • Erdbeben
  • Vulkanausbruch
  • Lawinen

Die genaue Zusammenstellung kann von Versicherer zu Versicherer abweichen. Üblicherweise wird eine Selbstbeteiligung vereinbart.

 

Starkregen kann jedes Haus treffen

Ein weit verbreiteter Irrtum lautet: „Ich wohne nicht an einem Fluss, deshalb brauche ich keine Elementarversicherung.“

Das ist ein Irrtum.

Starkregen kann auch dort zu Überschwemmungen führen, wo weit und breit kein Fluss oder Bach vorhanden ist. Innerhalb kurzer Zeit können Wassermassen entstehen, die nicht mehr über die Kanalisation oder das Grundstück ablaufen können. Das Wasser kann anschließend in Keller, Garagen oder Erdgeschoss eindringen.

 

Hochwasser-Check: Wie hoch ist das Risiko für Ihre Immobilie?

Wie hoch das persönliche Risiko durch Hochwasser und Überschwemmung tatsächlich ist, lässt sich für viele Immobilien mittlerweile recht einfach überprüfen.

Der Hochwasser-Check des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ermöglicht eine individuelle Einschätzung der Gefährdung. Darüber hinaus finden Hauseigentümer dort praktische Hinweise und Tipps, wie sie ihre Immobilie besser vor den Folgen von Starkregen, Hochwasser und anderen Naturgefahren schützen können.

Link: Hochwasser-Check des GDV – Risiko für Ihre Immobilie prüfen

Gerade weil viele Hauseigentümer das Risiko unterschätzen, lohnt sich ein Blick auf die eigene Immobilie – unabhängig davon, ob sich in der unmittelbaren Umgebung ein Gewässer befindet.

 

Was bedeutet „Überschwemmung“ überhaupt?

Eine Überschwemmung im Sinne der Versicherungsbedingungen ist nicht einfach jeder Wasserschaden im Keller.

Grundsätzlich geht es darum, dass oberirdisch Wasser auf dem Grundstück steht oder sich dort ausbreitet, beispielsweise infolge von Starkregen, Hochwasser oder über die Ufer getretener Gewässer. Auch Wasser, das sich aufgrund außergewöhnlich starker Niederschläge auf dem Grundstück sammelt und nicht mehr abfließen kann, kann eine Überschwemmung darstellen.

Das ist ein wichtiger Unterschied zum aufsteigenden Grundwasser. Dringt Wasser ausschließlich aufgrund eines erhöhten Grundwasserspiegels durch eine undichte Kellerwand ein, handelt es sich grundsätzlich nicht um einen versicherten Überschwemmungsschaden.

 

Rückstau: Die Wartung der Rückstauklappe nicht vergessen

Bei Starkregen kann die Kanalisation an ihre Belastungsgrenze kommen. Wasser kann dann über Abwasserleitungen zurück in das Gebäude gedrückt werden, beispielsweise über eine Toilette oder einen Bodenablauf. Eine funktionierende Rückstausicherung in Form einer Rückstauklappe ist dabei essenziell.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die klassischen Grundgefahren sind Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Der genaue Umfang – etwa bei feuerähnlichen Schäden, Überspannung oder Ableitungsrohren – hängt vom jeweiligen Bedingungswerk ab.

Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Gebäudewert. Im Schadenfall wird die Entschädigung dann anteilig gekürzt. Der gleitende Neuwert hilft, steigende Baukosten automatisch zu berücksichtigen – Anbauten oder größere Umbauten sollten aber trotzdem separat gemeldet werden.

Bei der Berechnung nach Wert 1914 wird der Gebäudewert auf ein fiktives Preisniveau von 1914 zurückgerechnet und anschließend per Anpassungsfaktor auf die aktuellen Baukosten hochgerechnet. Wertsteigernde Umbauten wie eine Markise oder Terrassenüberdachung müssen dabei erkannt und dem Versicherer separat gemeldet werden – wird das übersehen, droht eine Unterversicherung. Die Wohnflächenberechnung ermittelt den Versicherungswert dagegen anhand der Wohnfläche und weiterer Gebäudemerkmale. Ausstattungsänderungen, die die Wohnfläche nicht verändern, wirken sich hier nicht automatisch auf die Versicherungssumme aus – nur eine tatsächliche Vergrößerung der Wohnfläche, etwa durch einen Anbau oder Dachgeschossausbau, muss gemeldet werden.

Ja, grundsätzlich ist die eigene Wohngebäudeversicherung für die Schäden am eigenen Gebäude zuständig, sofern Feuerschäden mitversichert sind. Ob der Nachbar oder dessen Haftpflichtversicherung später in Regress genommen wird, ist eine separate Frage.

In vielen Standard- und Altverträgen nein. Der BGH hat 2021 entschieden, dass Fugenschäden nicht automatisch als Leitungswasserschaden gelten. Sehr gute, moderne Tarife schließen Schäden durch undichte Anschluss- und Dehnungsfugen jedoch ausdrücklich mit ein.

Ein Muffenversatz liegt vor, wenn sich Rohrverbindungen verschieben, ohne dass das Rohr selbst bricht. Da kein klassischer „Rohrbruch“ vorliegt, leisten viele Tarife nicht. Leistungsstarke Versicherungen versichern Muffenversatz und Wurzeleinwuchs jedoch mit.

Ja, unbedingt. Starkregen kann überall auftreten und binnen kurzer Zeit Straßen und Grundstücke überschwemmen. Die Kanalisation kann solche Wassermassen oft nicht aufnehmen, sodass das Wasser in Keller oder Erdgeschoss eindringt.

Grundsätzlich ja, da sie fest mit dem Gebäude verbunden ist. Allerdings ist der Diebstahl von außenstehenden Wärmepumpen nicht in jedem Tarif enthalten und muss oft geziehlt eingeschlossen werden.

Über den Autor

Raoul Schneider ist Inhaber von RS-Finanzmakler, freier Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler im Westmünsterland und am Niederrhein (Kreis Borken und Wesel). Seit 2004 berät er Privat- und Gewerbekunden – seit 2016 auch als zertifizierter Generationenberater (IHK). Sein Anspruch: „FAIRkaufen statt verkauft werden“ – transparente, bodenständige Beratung mit Fokus auf tatsächlichen Nutzen statt reinem Produktverkauf.

Raoul Schneider aus Rhede bei Bocholt mit Brille als Autor seiner Fachartikel.