Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich ist

Die Grundfähigkeitsversicherung als smarte Alternative

Wer sich mit der Absicherung seiner Arbeitskraft beschäftigt, stößt zwangsläufig auf die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie gilt seit Jahrzehnten als die umfassendste Form der Einkommensabsicherung und wird von Verbraucherschützern, Versicherungsexperten und Finanzberatern gleichermaßen empfohlen. Das aus gutem Grund: Kann der zuletzt ausgeübte Beruf aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder eines Kräfteverfalls dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden, schützt die Berufsunfähigkeitsversicherung den gewohnten Lebensstandard durch die Zahlung einer monatlichen Rente.

Doch was viele Menschen nicht wissen: Nicht jeder erhält überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Gesundheitliche Vorerkrankungen führen häufig zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder sogar zu einer vollständigen Ablehnung des Versicherungsantrags. Hinzu kommt, dass die Beiträge insbesondere bei körperlich tätigen Berufen oftmals deutlich höher ausfallen als bei reinen Bürotätigkeiten. Für viele Handwerker, Pflegekräfte, Berufskraftfahrer oder Beschäftigte im Baugewerbe wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung dadurch schlicht zu teuer.

Die Konsequenz ist häufig fatal: Statt nach Alternativen zu suchen, verzichten viele Menschen vollständig auf eine Absicherung ihrer Arbeitskraft.

Genau hier setzt die moderne Grundfähigkeitsversicherung an. Sie ist keine schlechtere Berufsunfähigkeitsversicherung und auch kein Notbehelf. Vielmehr verfolgt sie ein vollkommen anderes Versicherungsprinzip und kann gerade dann eine hervorragende Lösung darstellen, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen nicht realisierbar ist. Dabei besitzt die Grundfähigkeitsversicherung sogar Eigenschaften, die in bestimmten Situationen Vorteile gegenüber einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung bieten.

In diesem Fachartikel erfahren Sie:

•         worin sich Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherung unterscheiden

•         warum die BU trotzdem der Goldstandard bleibt

•         welche Grundfähigkeiten versichert sind und wann geleistet wird

•         welche Rolle psychische Erkrankungen spielen

•         warum die Grundfähigkeitsversicherung häufig problemlos neben einer Krankentagegeldversicherung bestehen kann

•         und für wen welche Lösung am besten geeignet ist

 

Warum die Berufsunfähigkeitsversicherung dennoch der Goldstandard bleibt

Bevor wir die Vorteile einer Grundfähigkeitsversicherung betrachten, muss eines ganz deutlich gesagt werden: Wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu vernünftigen Bedingungen abgeschlossen werden kann, bleibt sie grundsätzlich die umfassendste Form der Einkommensabsicherung.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung versichert nicht einzelne Körperfunktionen oder Krankheiten, sondern Ihre gesamte berufliche Leistungsfähigkeit. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch die Einschränkung entstanden ist – ob Bandscheibenvorfall, Krebs, Multiple Sklerose, Burn-out, Depression, Angststörung, Long Covid oder Unfall. Entscheidend ist allein die Frage: Können Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu 50 Prozent noch ausüben oder nicht?

Gerade psychische Erkrankungen nehmen heute einen immer größeren Anteil aller Leistungsfälle ein. Burn-out, Depressionen oder Angststörungen gehören inzwischen zu den häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit. Genau hier besitzt die Berufsunfähigkeitsversicherung ihren größten Vorteil gegenüber nahezu allen anderen Formen der Arbeitskraftabsicherung.

 

Warum viele Menschen keine Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten

In der täglichen Beratung zeigt sich immer wieder ein ähnliches Bild: Der Wunsch nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist vorhanden, die Umsetzung scheitert jedoch häufig an den Annahmerichtlinien der Versicherer oder am monatlichen Beitrag.

 

Gesundheitliche Vorerkrankungen

Bereits kleinere orthopädische Beschwerden, psychotherapeutische Behandlungen, chronische Erkrankungen oder bestimmte Operationen können dazu führen, dass Versicherer einen Risikozuschlag verlangen, bestimmte Erkrankungen ausschließen oder den Antrag vollständig ablehnen.

Aus diesem Grund arbeite ich grundsätzlich mit anonymen Risikovoranfragen, bevor überhaupt ein offizieller Antrag gestellt wird. Dabei werden Ihre Gesundheitsdaten zunächst anonymisiert mehreren geeigneten Versicherungsgesellschaften vorgelegt. Erst wenn verbindliche Rückmeldungen vorliegen, entscheiden wir gemeinsam, ob und bei welcher Gesellschaft ein Antrag sinnvoll ist. Dadurch vermeiden wir unnötige Ablehnungen und stellen sicher, dass sämtliche Gesundheitsangaben vollständig und rechtssicher dokumentiert werden.

 

Der Beruf beeinflusst den Beitrag erheblich

Ein Steuerberater arbeitet überwiegend im Sitzen. Ein Dachdecker täglich in großer Höhe. Ein Krankenpfleger hebt Patienten. Ein Maurer trägt schwere Lasten. Deshalb kalkulieren Versicherer das Risiko je nach Beruf unterschiedlich. Während Akademiker oder kaufmännische Angestellte häufig vergleichsweise günstige Beiträge zahlen, können körperlich tätige Berufe ein Vielfaches kosten.

Gerade junge Handwerker stellen deshalb häufig die berechtigte Frage, ob sie mehrere hundert Euro im Monat für eine Berufsunfähigkeitsversicherung bezahlen sollen oder ob es eine sinnvolle Alternative gibt. Die Antwort lautet in vielen Fällen: Ja.

 

Die Grundfähigkeitsversicherung verfolgt einen völlig anderen Ansatz

Einer der größten Irrtümer besteht darin, die Grundfähigkeitsversicherung als kleine Berufsunfähigkeitsversicherung zu betrachten. Das stimmt nicht. Beide Versicherungen verfolgen unterschiedliche Leistungsversprechen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt die Frage:
Kann ich meinen zuletzt ausgeübten Beruf noch ausüben?

Die Grundfähigkeitsversicherung fragt dagegen:
Habe ich eine klar definierte Grundfähigkeit dauerhaft verloren?

Das klingt zunächst nach einem kleinen Unterschied. In der Praxis handelt es sich jedoch um zwei völlig verschiedene Versicherungskonzepte. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kennt letztlich einen einzigen Leistungsauslöser. Die Grundfähigkeitsversicherung dagegen bietet – abhängig vom jeweiligen Tarif – häufig 20 bis über 25 einzelne Leistungsauslöser. Jede dauerhaft verlorene Grundfähigkeit kann einen eigenständigen Leistungsanspruch auslösen.

Zu den typisch versicherten Grundfähigkeiten gehören:

  • Sehen
  • Hören
  • Sprechen
  • Gehen
  • Treppensteigen
  • Stehen
  • Bücken und Erheben
  • Heben und Tragen
  • Sitzen
  • Gleichgewicht
  • Greifen und Halten
  • Gebrauch eines Arms oder einer Hand,
  • Schreiben
  • Smartphone benutzen
  • Fahrradfahren
  • Verlust der Fahrlizenz
  • Pflegebedürftigkeit

Der entscheidende Unterschied: Die Leistung hängt nicht davon ab, ob Sie Ihren Beruf noch ausüben können. Es zählt ausschließlich, ob die versicherte Grundfähigkeit entsprechend der Versicherungsbedingungen dauerhaft verloren gegangen ist. Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt also unter Umständen auch dann, obwohl Sie Ihren Beruf noch ausüben können.

 

Keine konkrete Verweisung – ein echter Vorteil

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es das Prinzip der konkreten Verweisung. Wenn jemand zwar seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber noch in der Lage ist, eine andere zumutbare Tätigkeit auszuüben und das auch freiwillig aktiv tut (und nicht nur theoretisch), kann der Versicherer unter Umständen die Leistung verweigern.

Dabei müssen aber bestimmte Kriterien erfüllt sein:

Der neue Beruf muss dem bisherigen Bildungsniveau, Kenntnissen und dem sozialen Ansehen entsprechen. Beim Einkommen gelten derzeit laut der allgemeinen Rechtsprechung Einbußen von bis zu 20 Prozent als zumutbar. Diese Zumutbarkeitsgrenze ist allerdings fließend.

Ein bekanntes Beispiel:

Ein Bundesinnenminister erleidet durch einen Anschlag eine Querschnittslähmung. Er kann seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben – macht aber als Politiker in anderer Funktion weiter Karriere. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht, weil er konkret auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden kann. Die Grundfähigkeitsversicherung hingegen zahlt dauerhaft, weil die Grundfähigkeit Gehen dauerhaft verloren gegangen ist.

Bei der Grundfähigkeitsversicherung gibt es keine konkrete Verweisung. Die Leistung wird ausgelöst, sobald die versicherte Grundfähigkeit dauerhaft nicht mehr vorhanden ist – unabhängig davon, ob die Person noch arbeiten kann oder nicht.

 

Psychische Erkrankungen: Der wichtigste Unterschied im Detail

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist bei psychischen Erkrankungen das überlegene Produkt.

Wer zum Zeitpunkt der Antragsstellung keine psychischen Vorerkrankungen hatte, ist bei einer BU im Falle einer späteren psychischen Erkrankung vollumfänglich abgesichert – egal ob Burn-out, Depression oder Angststörung.

Bei der Grundfähigkeitsversicherung ist der Schutz für psychische Erkrankungen deutlich eingeschränkt. Die meisten Tarife bieten die Möglichkeit, einen Psyche-Baustein hinzuzufügen. Dieser deckt jedoch in der Regel nur:

  • Erhebliche Einschränkungen der geistigen Leistungsfähigkeit
  • Schwere Depressionen, die eine stationäre Behandlung erfordern
  • Schizophrenie

Ein normaler Burn-out, eine leichte bis mittelschwere Depression oder eine Angststörung, die ambulant behandelt wird, fällt in der Regel nicht unter den Leistungsbereich einer Grundfähigkeitsversicherung. Das bedeutet für die Praxis: Wer in einem stressbelasteten Beruf arbeitet oder eine familiäre Vorbelastung für psychische Erkrankungen hat, sollte, wenn irgend möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung anstreben.

 

Kein Konflikt mit dem Krankentagegeld – ein oft übersehener Vorteil

Dieser Punkt ist in der Praxis sehr relevant und wird selbst von vielen Beratern übersehen. Viele BU-Versicherungen enthalten heute eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel). Diese kann zu einer Kollision mit einem privaten Krankentagegeld führen: Wer beides hat, riskiert, dass der Krankentagegeldversicherer die Leistung beendet oder bereits gezahltes Krankentagegeld zurückfordert, sobald die BU-Rente über die AU-Klausel greift.

 

Die Regelung im Überblick:

✅ BU-Versicherung + Krankentagegeld: Es kann zu einer Beendigung des Krankentagegeldanspruchs und unter Umständen zu Rückforderungen kommen.

✅ Grundfähigkeitsversicherung + Krankentagegeld: Die Leistungen können regelmäßig nebeneinander bestehen. Allein der Bezug einer Grundfähigkeitsrente führt normalerweise nicht zu Rückforderungen des Krankentagegeldversicherers.

Für Angestellte, Selbstständige, Freiberufler – also für alle, die ein privates Krankentagegeld versichert haben, kann die Grundfähigkeitsversicherung deshalb sogar die bessere Wahl sein – unabhängig von den Gesundheitsfragen.

 

Der Schwere-Krankheiten-Baustein: Einmalzahlung bei schweren Diagnosen

Viele Versicherer bieten parallel zur Grundfähigkeitsversicherung einen optionalen Schwere-Krankheiten-Baustein an. Dieser leistet zusätzlich zur monatlichen Grundfähigkeitsrente und zwar in Form einer Einmalzahlung in Höhe der 24-fachen versicherten Monatsrente.

Das bedeutet:

Wer eine versicherte Grundfähigkeit verliert und gleichzeitig an einer der abgedeckten schweren Krankheiten erkrankt, kann sowohl die laufende Grundfähigkeitsrente als auch die Einmalzahlung aus dem Schwere-Krankheiten-Baustein erhalten.

Zu den typisch versicherten Krankheiten gehören:

  • Krebs
  • Herzinfarkt
  • Schlaganfall
  • Multiple Sklerose
  • Benigner (nicht bösartiger) Hirntumor
  • Chronisches Leberversagen
  • Chronisches Nierenversagen
  • Chronische Lungenschwäche
  • Enzephalitis (Gehirnentzündung)
  • Koma

Die Einmalzahlung bietet dabei einen entscheidenden Vorteil:

Sie steht sofort und ohne weitere Bedingungen zur Verfügung, zum Beispiel für notwendige Umbaumaßnahmen, medizinische Zusatzkosten oder den Ausgleich von Einkommenseinbußen in der Anfangsphase einer schweren Erkrankung.

 

Die Arbeitsunfähigkeitsklausel – auch bei der Grundfähigkeitsversicherung

Lange Zeit war die Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) ein Merkmal, das ausschließlich bei Berufsunfähigkeitsversicherungen angeboten wurde. Inzwischen bieten viele Versicherer diese Klausel auch im Rahmen der Grundfähigkeitsversicherung an.

Die AU-Klausel bewirkt, dass die Grundfähigkeitsrente bereits dann gezahlt wird, wenn eine ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit über einen definierten Zeitraum hinaus besteht – also noch vor dem eigentlichen Grundfähigkeitsleistungsfall. Das schließt eine wichtige Lücke in der Absicherung, denn nicht jede längere Erkrankung führt sofort zum dauerhaften Verlust einer Grundfähigkeit.

Und hier zeigt sich ein weiterer Vorteil gegenüber der BU-Versicherung mit AU-Klausel:
Während eine BU-Versicherung mit AU-Klausel zu Konflikten mit einem privaten Krankentagegeld führen kann, ist die Grundfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel in der Regel unproblematischer – die Leistungen können häufig nebeneinander bestehen, ohne dass Rückforderungen des Krankentagegeldversicherers drohen.

 

BU oder Grundfähigkeit – kurz zusammengefasst

Beide Versicherungen unterscheiden sich grundlegend in ihrem Leistungsversprechen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kennt nur einen einzigen Leistungsauslöser: die Unfähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent auszuüben.

Die Grundfähigkeitsversicherung bietet dagegen je nach Tarif 20 bis über 25 einzelne Leistungsauslöser – jede dauerhaft verlorene Grundfähigkeit kann einen eigenständigen Anspruch begründen.

Bei den Gesundheitsfragen ist die Grundfähigkeitsversicherung in der Regel deutlich zugänglicher. Die Beiträge fallen meist günstiger aus, insbesondere in Bezug auf handwerkliche Berufe. Dafür ist der Schutz bei psychischen Erkrankungen erheblich eingeschränkt – hier bleibt die BU-Versicherung das überlegene Produkt. Und während die BU-Versicherung bei einer konkreten Verweisung auf eine andere Tätigkeit die Leistung verweigern kann, kennt die Grundfähigkeitsversicherung diese Möglichkeit nicht.

Für alle mit einem privaten Krankentagegeld ist zudem wichtig: Die Grundfähigkeitsversicherung kann in der Regel problemlos neben dem Krankentagegeld bestehen, während eine BU-Versicherung mit AU-Klausel hier zu Konflikten führen kann.

 

Praxisbeispiele: Wann zahlt wer?

Ingenieur mit ALS

Ein 34-jähriger Ingenieur erkrankt an ALS und kann seine Arme nicht mehr bewegen. Er arbeitet jedoch weiter im Homeoffice zu vollem Gehalt. Die BU zahlt nicht wegen konkreter Verweisung auf die Homeoffice-Tätigkeit. Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt dauerhaft wegen fehlender Grundfähigkeit Gebrauch eines Arms.

OP-Pfleger mit Burn-out

Ein 49-jähriger OP-Pfleger erkrankt an Burn-out, fällt für 10 Monate aus und kehrt danach in seinen Job zurück. Die BU leistet für 13 Monate. Die Grundfähigkeitsversicherung leistet nicht, da Burn-out nicht unter den versicherten Psyche-Baustein fällt.

Schreiner verliert Finger

Ein 21-jähriger Schreiner sägt sich alle Finger der rechten Hand ab. Er macht eine Umschulung zum Automobilkaufmann und arbeitet im kaufmännischen Bereich weiter. Die BU zahlt gegebenenfalls nur für die Dauer der Umschulung. Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt dauerhaft wegen fehlender Grundfähigkeit Gebrauch einer Hand.

Diese Beispiele zeigen: Keine der beiden Versicherungen ist in jeder Situation überlegen. Sie ergänzen sich – oder ersetzen einander, wenn eine nicht realisierbar ist.

Für wen ist die Grundfähigkeitsversicherung besonders geeignet? 
Die Grundfähigkeitsversicherung ist kein universelles Allheilmittel, aber in folgenden Situationen die perfekte Wahl:

  1. Handwerker und körperlich Tätige:
    Wer auf seine Hände, Beine oder Augen angewiesen ist, erhält einen maßgeschneiderten Schutz zu bezahlbaren Beiträgen.
  1. Menschen mit Vorerkrankungen:
    Wer aufgrund seiner Krankenakte keine BU-Versicherung mehr bekommt oder Ausschlüsse akzeptieren müsste, findet hier oft einen realistischen und fairen Zugang.
  2. Berufseinsteiger & Jugendliche:
    Als preiswerte Einstiegslösung, um frühzeitig den Gesundheitszustand einzufrieren und eine solide Basisabsicherung aufzubauen. Oft mit der Option, ohne erneute Gesundheitsfragen auf eine BU-Versicherung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres umsteigen zu können.

Fazit: Ehrlich beraten statt einfach verkaufen

Die Grundfähigkeitsversicherung ist kein Allheilmittel – aber sie ist auch kein schlechtes Produkt. Sie ist ein wertvolles Werkzeug in der richtigen Situation, für den richtigen Menschen, mit den richtigen Erwartungen.

Als freier Versicherungsmakler ist es meine Aufgabe, Ihnen genau das zu erklären: Was leistet die Versicherung wirklich? Wo sind ihre Grenzen? Und passt sie zu Ihrer persönlichen Lebenssituation? Bevor wir einen Antrag stellen, führe ich für Sie anonyme Risikovoranfragen durch – sowohl für die BU- als auch für die Grundfähigkeitsversicherung. So wissen wir frühzeitig, welche Optionen realistisch sind, ohne dass eine Ablehnung in Ihrer Versicherungsakte landet.

Manchmal ist die BU-Versicherung möglich und die erste Wahl. Manchmal ist die Grundfähigkeitsversicherung der bessere Weg. Und manchmal ergibt eine Kombination aus beiden Sinn. Was zählt, ist nicht das Produkt – sondern Ihre Absicherung.